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ArbG Solingen, 17.05.2006 - 3 Ca 143/06 lev |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mangels einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus betrieblichen Gründen; Arbeitnehmerübernahme durch Ausgliederung und Neugründung einer GmbH; Widerspruchrecht trotz Beendigung eines Arbeitsverhältniss gegen Zahlung einer Abfindung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 17.05.2006 - 3 Ca 143/06 le
- LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
- BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85
Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer
Auszug aus ArbG Solingen, 17.05.2006 - 3 Ca 143/06
Dementsprechend müsse es, so wie es möglich ist, im Anschluss an eine Kündigung auf den allgemeinen Kündigungsschutz oder einen Sonderschutz zu verzichten, auch möglich sein, auf den Bestandsschutz durch den zum Schutz des Arbeitnehmers in § 613 a Abs. 1 BGB gesetzlich angeordneten Übergang des Arbeitsverhältnisses zu verzichten (Urteil des BAG vom 30.10.86, 2 AZR 101/85).
- LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht - …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.05.2006 - 3 Ca 143/06 lev - abgeändert: .das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.05.2006, 3 Ca 143/06 lev, abzuändern und festzustellen, dass zwischen den Parteien ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.
- BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17. Mai 2006 - 3 Ca 143/06 lev - wird zurückgewiesen.